Rückerstattungen

Rückerstattungen

Sehr geehrte Gäste,

grundsätzlich sind Tickets für die Giessbachbahn sowie den Waldparkplatz gemäss unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einer Rückerstattung ausgeschlossen.

Bahntickets

Bahntickets sind bis zum Ende der jeweiligen Saison gültig und können innerhalb dieses Zeitraums an jedem regulären Betriebstag für die gebuchte Leistung verwendet werden.
Hinweis: Falls Sie Ihr Bahnticket an Ihrem ursprünglich geplanten Besuchstag nicht nutzen konnten, müssen Sie keine Rückerstattung beantragen. Ihr Ticket bleibt bis zum Ende der laufenden Saison gültig und kann innerhalb dieses Zeitraums an einem anderen Betriebstag verwendet werden.

Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung bei Nichtbenutzung oder einer Änderung der persönlichen Reiseplanung.

Parkingtickets

Parkingtickets werden für ein bestimmtes Datum und Zeitfenster verkauft. Mit dem Kauf wird innerhalb des verfügbaren Parkplatzkontingents ein Parkierplatz für das gewählte Zeitfenster reserviert. Da die Anzahl der verfügbaren Parkplätze begrenzt ist, kann das reservierte Parkplatzkontingent nach der Buchung in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Aus diesem Grund sind Parkingtickets grundsätzlich von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Änderungen der Reiseplanung
  • Nichtbenutzung des Tickets
  • verspäteter Anreise
  • Fehlbuchungen (z. B. falsches Datum oder falsches Zeitfenster),
  • irrtümlichem Mehrfachkauf von Tickets (z. B. Kauf von zwei oder mehr Parkingtickets anstelle der tatsächlich benötigten Anzahl)

Rückerstattungsanfrage

Falls Sie dennoch der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage eine individuelle Prüfung erfordert, können Sie über das nachstehende Formular eine Rückerstattungsanfrage einreichen.
Jede Anfrage wird individuell geprüft. Das Einreichen einer Rückerstattungsanfrage begründet keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.
Es gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parkhotel Giessbach AG sowie – für Parkingtickets – zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Giessbach dem Schweizervolk.

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