Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AB 01.06.2024

1.    Allgemeine Informationen
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Grandhotel Giessbach abgeschlossen werden. Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung aller Beteiligten.

2.    Verbindlichkeit
Jede Reservation gilt nach Erhalt der unterzeichneten Bestätigung als definitiv. Offerten sind innerhalb der angegebenen Frist zu bestätigen. Ohne Rückmeldung seitens Veranstalter/Gast werden provisorische Reservationen nach Ablauf dieser Frist gelöscht. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind in jedem Fall Teil des Vertrages. Nach Ablauf der Optionsdaten können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen.

3.    Mindestumsätze und Anzahlungen
Ganzes Hotel ab 1. Etage:    CHF 45'000.00 pro Tag (ab 18:00 – 11:00 Uhr des Folgetages)

Werden die Mindestumsätze nicht erreicht, so werden die Differenzbeträge als Raummieten verrechnet. Bei Anlässen jeglicher Art, wo der Veranstalter das Grandhotel Giessbach exklusiv mietet, gilt eine Vorauszahlung von 50% des Mindestumsatzes bis 90 Tage vorher. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anlässen über CHF 10`000.00 eine Anzahlung in Rechnung zu stellen. Bei Annullationen des Anlasses innerhalb der kostenpflichtigen Annullationsfrist wird die Anzahlung nicht rückerstattet.

4.    Nachtzuschläge
Ab 00:00 Uhr erhebet das Hotel einen Nachtzuschlag von CHF 300.00 pro angefangene Stunde. Veranstaltungen in den gebuchten Räumlichkeiten sind bis max. 02:00 Uhr möglich. Anschliessend dürfen Hotelgäste den Abend bis 03:00 Uhr an der Hotelbar ausklingen lassen.

5.    Zimmer
Check-in am Anreisetag ab 16:00 Uhr    Check-out am Abreisetag bis 11:00 Uhr
Das Hotelzimmer ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr freizugeben. Sollte das Zimmer in einem nicht weitervermietbaren Zustand hinterlassen werden, so werden der Ausfall an Einnahmen sowie zusätzliche Reinigungs- und Unterhaltskosten vollumfänglich dem Verschuldeten weiterverrechnet. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter Leistungen, welche nicht bezogen werden können.

6.    Mitgebrachte Dekorationsmittel
Das Hotel muss im Vorhinein die Information aller mitgebrachten Dekorationsmittel erhalten. Die Entscheidung, ob die Dekorationsmittel eingesetzt werden dürfen, obliegt dem Hotel. Diese müssen alle Standards erfüllen. Die Haftung für eventuell entstandene Schäden oder Beschädigungen, durch die mitgebrachten Dekorationsmittel, liegen zu 100% beim Veranstalter. Das Hotel behält sich vor, den Arbeitsaufwand beim Verteilen, Dekorieren, Aufräumen, Säubern oder sonstiger Arbeiten, verbunden mit den Dekorationsmitteln, je nach stundenaufwand in Rechnung zu stellen. Grundsätzlich untersagt ist die Verwendung von Konfetti, Seifenblasen und Nebelmaschinen im Innenbereich sowie das Streuen von Blütenblättern im Innen- und Aussenbereich.

7.    Mitbringen von Speisen und Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen durch den Veranstalter, deren Teilnehmer und Gäste ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann dies nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel gestattet werden. In solchen Fällen wird das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. Diese Regelung gilt für alle öffentlichen Bereiche des Hotels sowie für den Aussenbereich.

8.    Unterhaltung 
Das gesamte Hotelgelände befindet sich in der höchsten Schutzzone (BLN) des Bundes. Aus Rücksicht auf Tier um Umwelt sind Beschallungsanlagen auf dem öffentlichen Gelände nicht erlaubt. Ebenso ist das Abbrennen und Organisieren anlässlich einer gebuchten Veranstaltung, von pyrotechnischen Gegenständen, Feuershows und Steigenlassen von Himmelslaternen, Helikopter- und Drohnenflüge auf dem ganzen Gelände nicht erlaubt 

Aus Rücksicht auf die anderen Hotelgäste ist das Musizieren nur in Verbindung mit einer Exklusivnutzung möglich. In den Festsälen ist musikalische Unterhaltung bis 22:00 Uhr gestattet, sofern alle darüberliegenden Zimmer durch die Gesellschaft belegt sind. Ab 22:00 Uhr ist Musizieren in Zimmerlautstärke gestattet, jedoch maximal bis 23:30 Uhr. Bei einer Exklusivnutzung des gesamten Hauses ist musikalische Unterhaltung bis maximal 02:00 Uhr erlaubt. Bei der Musikauswahl bittet das Hotel den Veranstalter zu bedenken, dass es sich beim Veranstaltungsort um ein historisches Gebäude ohne moderne Lärmisolation handelt. 
Die Lautstärkenbeschränkung liegt bei 90 Dezibel. Bei Überschreitungen behaltet sich das Hotel vor, die Lautstärke anzupassen. 
Das Verwenden von Rauch- oder Nebelmaschinen ist anlässlich der historischen Räumlichkeiten nicht möglich. 

Alle in die Planung involvierten Personen sind durch den Veranstalter über die geltenden AGBs zu informieren. Bei Missachtung dieser Regelungen übernimmt der Veranstalter die Verantwortung. 


9.    Tiere
Ausser im Parkrestaurant «Les Cascades» und im Restaurant «Elisa Bistro & Terrasse» haben Hunde Zugang zu allen anderen öffentlichen Räumlichkeiten.

10.    Annullationsbedingungen
Die definitive Anzahl Gäste für das gebuchte Bankett ist bis 14 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben. Abweichungen von mehr als 5% der bis 48 Stunden vor Anlassbeginn bestätigen Gästeanzahl werden zu 100% in Rechnung gestellt. Dies gilt sowohl für gebuchte Hotelzimmer, als auch für definierte Bankettmenus. Bei einer Annullation eines definitiv bestätigten Anlasses, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung.

Bei einer Annullierung oder Verschiebung der Veranstaltung verrechnet das Hotel folgende Gebühren des in der Bestätigung aufgeführten Gesamtbetrages 

Für Veranstaltungen ohne Übernachtung
bis 21 Tage vor dem Anlass            keine Annullationskosten
20 bis 7 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 50% der gebuchten Leistungen 
6 bis 0 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 100% der gebuchten Leistungen

Für Veranstaltungen mit Übernachtung und bis 50 Personen
bis 60 Tage vor dem Anlass            keine Annullationskosten
59 bis 30 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 25% der gebuchten Leistungen
29 bis 14 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 50% der gebuchten Leistungen 
innerhalb von 2 Wochen vor dem Anlass        Berechnung von 100% der gebuchten Leistungen

Für Veranstaltungen mit Übernachtung und ab 51 Personen
bis 90 Tage vor dem Anlass            keine Annullationskosten
89 bis 60 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 25% der gebuchten Leistungen
59 bis 30 Tage vor dem Anlass            Berechnung von 50% der gebuchten Leistungen
innerhalb 29 Tage vor dem Anlass        Berechnung von 100% der gebuchten Leistungen


11.    Preise & Zahlungsbedingungen
Veranstalter aus dem Ausland müssen bei der Reservation eine gültige Kreditkarte als Reservationsgarantie angeben. 
Bei Reservationen, die den Betrag von CHF 5'000.00 übersteigen, kann eine Anzahlung verlangt werden. Die Anzahlungen 
werden pro forma in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen. Bei einer Rechnungsanschrift im Ausland wird 
die bestätigte Leistung zu 100% im Vorfeld fakturiert (Valuta 30 Tage vor Anreise) oder der Kreditkarte belastet. 

Sämtliche Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich inkl. MwSt und Service, jedoch exklusive den Beherbergungstaxen. Preisangaben in Euro sind lediglich Richtwerte, die Rechnungsstellung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken. Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Es werden keine Rabatte oder Skonti gewährt. Sind einzelne Leistungen durch die Gäste selbst zu bezahlen, so sind diese beim Hotel vor Ort zu begleichen.
Ist dies aus irgendwelchem Grund nicht möglich, ist der Veranstalter verpflichtet, die Kosten zu übernehmen sofern er 
keine gültige Rechnungsadresse der Gäste angeben kann. 

12.    Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist Thun, die Amtssprache ist Deutsch. Es kommt in jedem Fall Schweizer Recht zur Anwendung. 
Die Parkhotel Giessbach AG (Grandhotel Giessbach) lehnt jede Haftung ab. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. 
Für die im abgeschlossenen Gastzimmer deponierten Gegenstände gelten die Haftungsbestimmungen gemäss Art. 487 
und 489 OR bzw. für Wertgegenstände gemäss Art. 488 und 489 OR.


Brienz, 1. Juni 2024